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Donnerstag, 29. Juli 2010
Neue Zinggeler-Fabrik kommt
Richterswil Das ehemalige Fabrikgebäude soll wieder zum Ortsbild der Gemeinde gehören
Die abgebrannte Seidenzwirnerei Zinggeler wird formgleich wieder aufgebaut. Der Architekt wird die Baupläne bis Ende September dem Gemeinderat vorlegen.
Pascal Münger
 
Die abgebrannte Fabrik Zinggeler soll form- und artgleich wieder aufgebaut werden. (Archiv)
 

Nicht nur Historikern blutete das Herz, als die historisch wertvolle Seidenzwirnerei Zinggeler am 10. Juni durch einen Grossbrand komplett zerstört wurde. Die Fabrik, in der einst Seta- lon-Zwirne aus Rohseide für die Strumpfindustrie hergestellt wurden, gehörte zum Ortsbild von Richterswil.

Dieser Meinung ist auch der Gemeinderat. «Darum wollen wir, dass die Fabrik in einem form- und artgleichen Ersatzbau wieder aufgebaut wird», sagt Gemeinderat Jürg Trachsel (SVP), der das Ressort Hochbau und Planung innehat. In einem Gespräch mit Erwin Wanger jun., dem Geschäftsführer der E. Wanger AG, Architekten HTL, in Rüschlikon, der im betreffenden Gebäude Lofts bauen wollte, habe man diesen Wunsch bekräftigt und den Architekten beauftragt, eine entsprechende Konzeptionierung zu erstellen.

Spielraum für Anpassungen

Erwin Wanger jun. und sein Team arbeiten bereits an dem Entwurf für den Ersatzbau und werden diesen voraussichtlich Ende September der Baukommission und dem Gemeinderat vorlegen können. «Die bekannte Zinggeler-Fabrik wird wieder erkennbar sein», sagt Erwin Wanger. «Wir haben aber auch einen kleinen Spielraum für marginale Anpassungen.» So könne zum Beispiel der Glasanteil an der Aussenfassade und die genaue Platzierung der Fenster vom ehemaligen Gebäude abweichen. «Wir versuchen jedoch, uns möglichst genau an die alte Struktur zu halten», sagt Wanger.

Das enge Korsett in der Gestaltungsfreiheit wird dem Architekten auch durch einen Gestaltungsplan umgeschnallt, der für den Umbau der Fabrik in Wohnungen an der Gemeindeversammlung vom November 2006 angenommen wurde. So muss das Fabrikgebäude gemäss Vorgabe der Gemeinde Richterswil erhalten bleiben, darf aber im Innern umgebaut werden. «Laut Artikel 4 des Gestaltungsplans sind jedoch geringfügige Anpassungen auch an der Aussenfassade tolerierbar», sagt Trachsel. «Damit ist der Gestaltungsplan auch nach dem Brand weiterhin gültig und muss vom Architekten berücksichtigt werden.»

Wie jeder andere Neubau

«Sobald das Baukonzept des Architekten vorliegt, wird das Baubewilligungsverfahren eingeleitet, wie bei jedem anderen Neubau auch», sagt Wanger. «Die genauen Kosten des Ersatzbaus kann man momentan aber noch nicht beziffern, weil die Analysen der Gebäudeversicherung nach dem Brand noch nicht abgeschlossen sind.» Die restlichen vier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, die auf dem Gelände neben dem Fabrikgebäude errichtet wurden und vom Brand nicht betroffen waren, können laut dem Architekten termingericht in diesem Herbst bezogen werden.


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