| Jetzt Prämien der Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen vergleichen und sparen
«Ein Kugelgrill ist für den Bauernhausbrand in der Gemeinde Mu?ntschemier BE verantwortlich, wie Ermittlungen der polizeilichen Brandspezialisten ergeben haben?» - Diese Zeitungsmel-dung, die die Berner Kantonspolizei kürzlich verbreiten liess, ist natürlich Unsinn. Ein Kugelgrill als Brandstifter? Wohl kaum. Verantwortlich für das mehrere 100 000 Franken teure Unglück sind zweifellos jene Leute, die ihre Steaks auf dem Kugelgrill brutzeln liessen. Ein kräftiger Windstoss reichte, um nach dem Grillieren die Restglut im Grill zu entzünden und das Haus in Brand zu setzen. Jährlich 40 Brandopfer
Einer Untersuchung der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung (www.bfb-cipi.ch ) zufolge ereignen sich in Schweizer Häusern und Woh-nungen jährlich über 20 000 Brände, wobei 40 Menschen sterben und 200 Personen leichte bis schwerste Brandverletzungen davontragen. Die Schadenssumme beläuft sich dabei auf rund 600 Millionen Franken. Bei einem guten Drittel der Brandfälle ist laut BfB Fahrlässigkeit im Spiel. Ein gewiefter Grilleur weiss, dass Holzkohle eine lange Nachglühzeit hat.
Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis Holzkohle zu garantiert ungefährlicher Asche mutiert ist. Eine geübte Grilleuse würde auch niemals Benzin und Brennsprit zur Hand nehmen, um den Holzkohlegrill in Gang zu setzen. Dafür gibt es Anzündwürfel, die nicht explosionsgefährlich sind. Beim Gasgrill ist es wichtig, zu prüfen, ob die Gasleitungen noch dicht sind, und nach dem Verwenden das Ventil sofort zu schliessen. Rauchen in der Nähe des Gasgrills ist tabu. Richtig versichert?
Wenn das Grillvergnügen trotz aller Vorsichtsmassnahmen dann doch in einem Fiasko endet, stellen sich sogleich Versicherungsfragen. Vom Feuer zerstörter Eigenbesitz ist ein Fall für die Hausratversicherung. In der Regel sind die eigenen Siebensachen, die in Flammen aufgegangen sind, zum Neuwert versichert. In die Versicherung eingeschlossen sind auch Folgekosten, zum Beispiel die Aufwendungen für die Entsorgung des zerstörten Hausrats oder die Miete eines temporären Domizils. Bei einigen Versicherern ist die Übernahme solcher Folgekosten betrags-mässig plafoniert - beispielsweise bei 10 000 Franken. Unterversicherung ist kein Weg
Bei der Hausratversicherung ist entscheidend, dass die Versicherungssumme den effektiven Wert der Hauseinrichtung widerspiegelt. Wer -, um Prämien - zu sparen, bewusst eine Unterversicherung in Kauf nimmt, ist am Ende selber schuld, wenn die ausbezahlte Versicherungssumme tiefer liegt als der tatsächliche Wert der zerstörten Wohnungseinrichtung. Die Hausratversicherung sollte also periodisch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Spätestens im Schadensfall zahlt sich das aus.
Wer Prämien sparen will, wählt besser nicht den Weg via Unterversicherung. Klu?ger ist es, das Leistungsangebot und die Prämien der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und falls ange-zeigt, einen Wechsel zur Konkurrenz vorzunehmen. |