Justitia, das Wahrzeichen der Justiz, hält in der einen Hand eine Waage und in der anderen ein Schwert. Diese beiden Symbole zeigen, dass die Göttin der Gerechtigkeit ihre Urteile nach sorgfältiger Abwägung und mit der nötigen Härte fällt. Diese Grundsätze sind in der Schweiz seit der Revision des Strafgesetzes im Jahr 2007 nicht mehr gewährleistet. Die Waage ist nicht mehr im Gleichgewicht, und das Schwert ist stumpf geworden. Immer wieder ist von Urteilen zu hören, bei denen die Straftäter mit Samthandschuhen angefasst werden. Es ist nachvollziehbar, dass solch fragwürdige Urteile in der Öffentlichkeit Empörung auslösen. Denn wer Böses tut, soll eine gerechte Strafe erhalten. Zudem sollen Strafen eine abschreckende Wirkung haben.
Der krasseste Fehler bei der Revision des Strafgesetzbuchs war die Einführung bedingter Geldstrafen, die in der heutigen Praxis auch bei schweren Delikten gegen Leib und Leben zum Tragen kommen. Der gestrige Entscheid des Bundesrates, solche Strafen abzuschaffen und stattdessen bedingte Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten wieder einzuführen, ist darum richtig. Kurze bedingte Gefängnisstrafen müssen in der Regel zwar auch nicht abgesessen werden. In der Symbolik unterscheiden sich die beiden Arten von Strafen jedoch grundlegend. Die abschreckende Wirkung auf die Straftäter ist eine andere.
Aufgrund der gängigen Praxis hat sich in der Öffentlichkeit der Begriff der «Kuscheljustiz» verbreitet. Der Bundesrat zeigt mit seinem Entscheid, dass er dieser rasch ein Ende bereiten will. Die Schuld dafür, dass nach so kurzer Zeit bereits wieder Korrekturen am Strafgesetz vorgenommen werden müssen, liegt jedoch nicht bei der Justiz. Versagt hat damals der Gesetzgeber.
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