Wer gehofft hatte, mit der Rückkehr Max Göldis sei die Sache ausgestanden, hat sich getäuscht. Es geht erst richtig los. Seit bekannt ist, dass der Bundesrat eine Befreiungsaktion in Libyen ins Auge fasste, ist Feuer unter dem Dach. Noch liegen die Details im Dunkeln. Ob der Einsatzbefehl tatsächlich existierte, wann genau die Planspiele begonnen haben, wer im Bundesrat genau involviert war, all diese Fragen müssen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) jetzt klären.
Klare Bestimmungen Eine Aktion einer Schweizer Einheit im Ausland ist in der Verordnung über den «Assistenzdienst der Armee zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland» detailliert geregelt. Drei Einsatzzwecke sieht die Verordnung vor: erstens den Schutz eigener Truppen, Personen oder besonders schutzwürdiger Sachen, zweitens die Rettung und Rückführung von zivilen und militärischen Personen und drittens die Beschaffung der dazu nötigen Schlüsselinformationen. Explizit ist erwähnt, das Völkerrecht müsse bei der Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes beachtet werden.
Es ist klar, welchen Sinn und Zweck diese Verordnung hat, die sich auf einen entsprechenden Artikel des Militärgesetzes stützt - und welche möglichen Problemfälle mit ihr gelöst werden sollen. Hauptsächlich geht es darum, die Auslandseinsätze der Armee zur Friedenserhaltung abzusichern und für den schlimmsten Fall eines Angriffs auf Schweizer Soldaten im Ausland die nötigen Handlungsoptionen zur Verfügung zu haben. Denkbar sind auch Einsätze einer Spezialeinheit zur Rettung und Rückführung von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen, die in Geiselhaft genommen werden, oder von Touristen, die von Terrorgruppen verschleppt werden. Solche Einsätze müssen das Völkerrecht beachten und also mit der Zustimmung des betreffenden Staates oder im Rahmen einer Uno-Operation erfolgen.
Die «Tripolis-Mission», die der Bundesrat plante, hätte diese Grundbedingungen nicht erfüllt. Vielmehr kommt eine Geiselbefreiung auf fremdem Territorium ohne Einwilligung der dortigen Regierung einer Kriegshandlung gleich. Die Schweiz hätte sich auf sehr gefährliches Terrain begeben. Libyen, dessen Diktator Gaddafi sich vor allem durch Unberechenbarkeit auszeichnet, wäre zu Reaktionen fähig, die man sich besser nicht vorstellen mag. Das Schicksal Göldis und Hamdanis erschüttert, aber eine nüchterne Kosten-Nutzen-Rechnung hätte den Bundesrat zur Einsicht bringen müssen, dass ein kriegerischer Akt gegenüber Libyen mit zu hohen Risiken verbunden gewesen wäre. Mit Gegenmassnahmen Libyens, auch mit militärischen oder terroristischen, hätte gerechnet werden müssen. Der Bundesrat hat eine äusserst gefährliche Befreiungsaktion geplant und vielleicht sogar bereits den Einsatzbefehl dazu gegeben. Damit hat er Risiken in Kauf genommen und wohl auch neutralitätspolitische Grundsätze verletzt, was nicht zu tolerieren ist.
Einmal mehr fällt ein denkbar schlechtes Licht auf diese Regierung, die den Kompass in dieser Sache komplett verloren hat. Realpolitisches, koordiniertes Vorgehen und diplomatisches Geschick werden schmerzlich vermisst. Aussenministerin Calmy-Rey war über weite Strecken unfähig, die Krise mit ihren Diplomaten zu bewältigen. Nach dem Schicksal der bulgarischen Krankenschwestern, die jahrelang in Libyen im Gefängnis schmorten, hätte dem EDA von Anfang an klar sein müssen, dass die Befreiung der Geiseln nur mit internationaler Hilfe möglich ist. Dann pilgerte der damalige Bundespräsident Merz einsam nach Tripolis und meinte, Diktator Gaddafi in aller Höflichkeit von Rechtsstaat und Anstand überzeugen zu können. Ohne den Wüstensohn getroffen zu haben und ohne Geiseln kam er nach Hause, dafür aber mit einem unwürdigen und problematischen Staatsvertrag in der Tasche. Schliesslich folgte der Versuch, über Visa-Restriktionen die Mitgliedsländer von Schengen einzubeziehen. Doch der Schengen-Zusammenhalt war schwach: die Schweiz wurde kurzerhand gezwungen, die Restriktionen wieder aufzuheben. Inwieweit Deutschland, Spanien und zuletzt Italien ein diplomatisches Verdienst an der Befreiung Hamdanis und Göldis haben, lässt sich heute nicht beurteilen. Sicher ist nur, dass Göldi erst nach dem Absitzen seiner ungerechtfertigten Strafe in einem libyschen Gefängnis freigelassen worden ist. Es soll sich also niemand mit allzu vielen Lorbeeren schmücken.
Lückenlose Aufklärung Als letzter Akt folgt nun das Bekanntwerden des abstrusen Befreiungsplans. Dieser wirft seine Schatten natürlich nicht nur auf die unmittelbare Lösung der Libyen-Affäre, sondern auch auf die Funktionsweise des Bundesrats. Die Pläne wurden laut Aussagen von Bundespräsidentin Leuthard erst im Februar 2010 dem Gesamtbundesrat bekannt gegeben. Das widerspricht der Verfassung und auch der geltenden Verordnung über solche Einsätze, in der klipp und klar steht: «Der Bundesrat erteilt den Auftrag für den Einsatz.» Damit steht eine Kompetenzüberschreitung entweder des EDA oder des VBS in einer sehr delikaten und für die Schweiz absolut einmaligen Angelegenheit im Raum. Bestätigen sich der Alleingang eines Departements und die Existenz eines Einsatzbefehls, dann müssen die verantwortlichen Bundesräte zurücktreten. Sie hätten klar gegen die Regeln verstossen, die Sicherheit der Schweiz aufs Spiel gesetzt und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit verloren.
Darüber hinaus muss aufgedeckt werden, durch wen die Pläne publik wurden. Hier geht es um geheime Informationen, die unter keinen Umständen den Bundesrat hätten verlassen dürfen. Jetzt, da sie bekannt sind, müssen die Zusammenhänge restlos aufgeklärt werden. Die GPK werden es versuchen, doch sie haben naturgemäss weniger Mittel als eine PUK. Die Schweiz hat eine veritable Regierungskrise. Der Bundesrat hat sich selbst auf ein Himmelfahrtskommando begeben.
|