Mit einer Annahme des Staatsvertrages mit den USA durch die Eidgenössischen Räte hätte die UBS gute Chancen, den grössten Brocken auf dem Weg zu einer juristisch unverbauten und gesicherten Zukunft zu beseitigen. Doch auch wenn das kollektive Aufatmen bei der Bank in diesem Fall gross sein dürfte, lauert auf die UBS noch ein weiterer rechtlicher Stolperstein: Es droht eine Zivilklage seitens einzelner Aktionäre an die Adresse des früheren Managements.
Schuld und Sühne Zwar wäre in diesem Fall nicht die Bank als Ganzes in ihrer Existenz bedroht, sondern «nur» einzelne Exponenten, die inzwischen aus der UBS ausgeschieden sind. Auch geht es nicht so sehr ums Geld, sondern um Schuld und Sühne, um aktive Wiedergutmachung gegenüber einer in Solidarhaftung genommenen Öffentlichkeit, die vieles zur Rettung der Bank beigetragen hat. Der Weg zur vollständigen Wiederherstellung der Reputation und der Glaubwürdigkeit der UBS führt deshalb über eine möglichst restlose Aufklärung jener internen Vorgänge, die zu der verhängnisvollen Ereigniskette in den USA führten. Daran müsste der Bank schon aus reinem Eigennutz genauso gelegen sein wie an der Abwendung einer finanziell desaströsen Klagewelle in den USA, für die die UBS in Bern eifrig geweibelt ist.
Die «neue» UBS wird auch daran gemessen, wie ernst sie ihre eigene Verantwortung und Rolle bei der Krisen- und Vergangenheitsbewältigung nimmt und ob sie diese Aufgabe nicht einfach dem Parlament überlässt. Geschäftlicher Erfolg ist ohne öffentliches Vertrauen nicht möglich, beides bedingt sich wechselseitig.
Es waren die Aktionäre der UBS, die dafür an der Generalversammlung vom 14. April den Grundstein gelegt haben, indem sie den Bankgremien die Entlastung für das Jahr 2007 versagten und so die Möglichkeit für Verantwortlichkeitsklagen öffneten. In jenem Jahr hatte die Ära der stolzen UBS geendet und war das Kartenhaus mit den Subprime-Kreditpapieren in den USA zusammengestürzt. Ebenfalls 2007, von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbemerkt, hatten die US-Justizbehörden ein Verfahren gegen die Schweizer Bank eröffnet, wegen illegaler Steuerpraktiken in den USA. Die Betrügereien der UBS führten Anfang 2009 zu einer Rekordbusse, zur notfallmässigen Herausgabe von Kundendaten, schliesslich zum Bruch mit dem Rechtsstaat und zum Anfang vom Ende des Bankgeheimnisses herkömmlicher Lesart.
Zwar hat UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger an der Generalversammlung zugesichert, das Traktandum der Décharge-Verweigerung an einer der nächsten VR-Sitzungen zu behandeln. Er machte jedoch auch klar, dass der Verwaltungsrat an seiner ablehnenden Haltung gegenüber einer Zivilklage aus den eigenen Reihen gegen ehemalige Verantwortungsträger bei der UBS voraussichtlich nichts ändern werde. Seither hat man seitens der UBS zu diesem Thema nichts mehr gehört.
Die abwartende Haltung der UBS könnte jedoch ins Auge gehen. Denn von aussen her scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der beiden Räte empfiehlt jedenfalls in ihrem Anfang Woche präsentierten Untersuchungsbericht zur UBS zwar keine PUK, dafür aber den Rechtsweg. Davon wären vor allem Marcel Ospel, Peter Wuffli, Peter Kurer oder Marcel Rohner betroffen.
Die damalige UBS-Führungsriege trägt die wesentliche Verantwortung für die massiven Verluste der Bank im Zusammenhang mit spekulativen Geschäften im US-amerikanischen Subprime-Markt und den rechtlichen Auseinandersetzungen betreffend die Nichteinhaltung US-amerikanischer Steuergesetze. Die GPK fordert in ihrem Bericht sogar, dass der Bundesrat das Risiko übernehmen und Geld für einen Prozess gegen die UBS lockermachen solle.
UBS analysiert die Lage Bei der UBS selbst bewegt sich (noch) nichts: Die Bank will den Bericht und alle an sie gerichteten Empfehlungen und Forderungen zuerst analysieren, bevor sie Stellung nimmt. Ein an sich verständliches Vorgehen. Doch allzu lange darf sich die UBS mit ihrer Lagebeurteilung nicht Zeit lassen, denn es gibt ernsthafte Interessenten, wie etwa die Pensionskasse der Post, die einen solchen Prozess tatsächlich auf sich nehmen wollen. Allen gemeinsam ist, dass sie langsam die Geduld mit der UBS verlieren. Kein Wunder, es bleiben nur noch ein paar Monate, um vor der Verjährung noch eine Klage einzureichen.
Es geht nicht darum, Firmenverantwortliche für ihr unternehmerisches Handeln bei einem geschäftlichen Misserfolg zu belangen und an den Pranger zu stellen, sondern Transparenz nach aussen herzustellen. In den USA liegen seitens der UBS mit hoher Wahrscheinlichkeit illegale Machenschaften vor. Dass das Top-Management der Bank von alledem nichts gewusst haben soll, erscheint zwar aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. Aber genau zur Klärung solcher Fragen kann nur ein Gericht beitragen und das längst fällige Licht ins Dunkel bringen. Auch und gerade, um der UBS wieder volle Handlungsfreiheit zu verschaffen.
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