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Seegeschichten
Zürichsee-Zeitung Rechtes Ufer / Mittwoch, 04. März 2009
 
Regierungsrat streicht Frühkurs
«Gipfelischiff» Regierungsrat weist Rekurs der Gemeinden Erlenbach, Küsnacht und Thalwil ab
 
Der im Volksmund als «Gipfelischiff» bezeichnete Frühkurs 6 verkehrt diese Saison nicht mehr. Dies hat der Regierungsrat entschieden. Er macht den zu tiefen Kostendeckungsgrad geltend.
Hans-Heiri Stapfer
 
Das letzte Stündlein hat für das «Gipfelischiff» geschlagen: Der Zürcher Regierungsrat hat einen Rekurs der drei Gemeinden Erlenbach, Küsnacht und Thalwil abgewiesen, welcher die Beibehaltung des Frühkurses (Bild) forderte. (Archiv)
 

Das Wunder, das sich viele «Gipfelischiff»-Freunde noch erhofft hatten, ist nicht eingetroffen. Der Zürcher Regierungsrat hat den am 3. September 2008 von den Gemeinden Erlenbach, Küsnacht und Thalwil eingereichten Rekurs zur Weiterführung des «Gipfelischiffes» abgelehnt. Der Entscheid fiel bereits am 25. Februar, ist allerdings erst gestern Dienstag kommuniziert worden. Bereits vor zwei Jahren musste die Zürcher Exekutive zum gleichen Rekurs der drei Zürichseegemeinden Stellung nehmen, nachdem der Verkehrsrat die Verbindung aus dem Fahrplan gekippt hatte. Damals entschied sich die Exekutive zur Beibehaltung des «Gipfelischiffes». Dies allerdings mit der Auflage an die Gemeinden, die Kostenbeiträge an den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zu regeln.

«Entscheid nicht nachvollziehbar»

Der Regierungsrat begründet seinen jüngsten Entscheid mit dem zu tiefen Kostendeckungsgrad und den gesetzlichen Vorgaben, das Angebot des öffentlichen Verkehrs nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu gestalten. Begründungen, die der Erlenbacher Gemeindeschreiber Hans Wyler nicht nachvollziehen kann, der federführend an der Ausarbeitung des Rekurses der drei Gemeinden beteiligt war: «Mit dieser Argumentation müsste eigentlich der ganze öffentliche Verkehr abgeschafft werden, denn dieser ist in hohem Masse defizitär und von der öffentlichen Hand getragen. Mit dem zugesicherten Gemeindebeitrag wären 75 Prozent der Verbundskosten des Frühkurses finanziert gewesen, ein einmalig hoher Kostendeckungsgrad für ein öffentliches Verkehrsmittel.» Regierungsratssprecherin Susanne Sorg verteidigt die Position der Exekutive: «Das ‹Gipfelischiff› gehört nicht zur vollfinanzierten Grundversorgung, sondern ist eine ergänzende Leistung, die von den Gemeinden mitgetragen werden muss.» Mit ein Grund für den Entscheid des Regierungsrates war die Tatsache, dass sich die Parteien nicht über die Kosten einigen konnten, wie das die Exekutive in ihrem ersten, noch positiven Entscheid vor zwei Jahren verlangt hatte. Der ZVV verlangte von den Gemeinden die Übernahme der gesamten Kosten von über 100 000 Franken, während Erlenbach, Küsnacht und Thalwil lediglich bereit waren, einen Beitrag von zusammen 30 000 Franken zu leisten. Für Hans Wyler ist der Entscheid des Regierungsrates auch in finanzieller Hinsicht nicht unverständlich: «Anstatt das wirtschaftlich klar günstigere ‹Gipfelischiff› zu erhalten, wird nun die für den Steuerzahler teurere kleine Abendrundfahrt weitergeführt.» Besonders in Rage bringt ihn der Umstand, dass die von der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) vor zwei Jahren als Ersatz für das «Gipfelischiff» ins Leben gerufene kleine Abendrundfahrt weniger Frequenzen und somit einen tieferen Kostendeckungsrad aufweist. Für Regierungsratssprecherin Susanne Sorg stehen diese beiden Kurse nicht in einem direkten Zusammenhang: «Der Regierungsrat hatte lediglich zu entscheiden, ob der Beschluss des Verkehrsrates richtig war, das ‹Gipfelischiff› aufzuheben.» Tatsache ist, dass das «Gipfelischiff» zur Saisoneröffnung Ende März nicht mehr in See stechen wird. Damit verschwindet nach rund 100 Jahren das letzte Pendlerschiff vom Zürichsee. Offen ist allerdings, ob in dieser Angelegenheit wirklich das letzte Wort gesprochen ist. «Wir prüfen ernsthaft, den Entscheid weiterzuziehen», sagt Hans Wyler. Nächste Instanz wäre dann das Bundesgericht - fällt sein Entscheid erneut negativ aus, stünde den «Gipfelischiff»-Freunden auch der Weg ans Bundesgericht in Lausanne offen.

 
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