Der Unfall rief die Gefahren, die an Schiffstegen lauern, in Erinnerung. Im Sommer 2008 erfasste das Limmatschiff «Regula» beim Anlegesteg in Zürich- Enge eine Schwimmerin. Die Frau geriet in die Schiffsschraube und wurde schwer verletzt. Weder der Kapitän noch der Kassier hatten die Schwimmende gesehen.
Um Unfälle mit Kursschiffen zu vermeiden, startete die Polizei daraufhin die Kampagne «Kluge Schwimmer leben länger». Darin ist unter anderem festgehalten, dass im Umkreis von 100 Metern um die Anlegestellen ein Schwimmverbot gilt. «Dank der Kampagne nehmen jetzt mehr Seebenützer die Gefahren an Kursschiffstegen wahr», sagt Christoph Schmied, stellvertretender Dienstchef der Seepolizei der Kantonspolizei Zürich.
Alle Schwimmer wurden mit der Kampagne aber nicht erreicht. «Unsere Mitarbeiter müssen ständig Badende von Anlegestellen wegschicken», sagt Evelyne Schlund, Mediensprecherin der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG). Viele verstünden nicht, weshalb das Baden beim Steg verboten ist. Auch Erwachsene würden die Gefahr oft nicht erkennen. «Einmal musste ich eine Mutter mit ihrer Tochter auf das Verbot hinweisen.» Die Tafel, welche an jeder Anlegestelle auf das Badeverbot hinweist, nütze wenig. Diesen Sommer hat es laut Schlund zwar noch keinen Unfall bei einer Anlegestelle gegeben. «Dass ein Kursschiff wegen einem Schwimmer ausweichen oder bremsen muss, kommt aber fast täglich vor.»
Wenn das Wasser nicht mehr trägt Markus Obertüfer, Zentralsekretär der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG), warnt vor den Gefahren rund um die Schiffstege: «Wer von dort in den See springt, kann sich schwer verletzen.» Etwa dann, wenn von einem alten Steg noch Pfosten im Wasser verblieben sind und der Springer mit dem Kopf darauf prallt. Auch ein grosser Stein oder eine untiefe Stelle können das Badevergnügen jäh beenden. Besonders gefährlich sei es, im Kielwasser eines Schiffes zu schwimmen, erklärt der Experte. Die rotierende Schiffsschraube führt dem Wasser viel Sauerstoff zu. Das aufgeschäumte Wasser aber trägt den menschlichen Körper nur wenig. In der Folge sackt die schwimmende Person ab. Gerät sie in Panik, kann sie sich nicht mehr orientieren. Man weiss nicht mehr, wo oben und wo unten ist.
Dasselbe kann passieren, wenn jemand vom Strudel eines Kursschiffes erfasst wird, sagt Markus Obertüfer. Er rät im konkreten Fall zum Versuch, zuerst abzutauchen und dann seitlich wieder hochzukommen. Natürlich nicht, ohne sich zu vergewissern, dass Schiffsschrauben oder -rumpf weit genug weg sind. Im Wasser wird Übermut schnell bestraft. Am besten gehe man erst gar keine solchen Risiken ein, sagt der Lebensretter. Denn um in einer kritischen Situation auf sich aufmerksam zu machen, würden bloss wenige Sekunden verbleiben. «Dann geht man unter.»
Die Badenden begeben sich selbst in Gefahr. Deshalb werden sie von der Polizei ermahnt und laut Schmied in schwerwiegenden Fällen an das zuständige Statthalteramt verzeigt. 1Die Härte des Gesetzes mussten letzten Sommer zwei junge Männer erfahren. Nach dem Anlegen eines Raddampfers in Stäfa haben sie sich auf ein Schaufelrad gesetzt und so die Weiterfahrt verhindert. Die beiden Schwimmer wurden wegen der Aktion von der Seepolizei verzeigt.
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