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Seegeschichten
Zürichsee-Zeitung Rechtes Ufer / Mittwoch, 14. Juli 2010
 
Je näher am Ufer, desto sicherer
Unfallverhütung Tempolimiten, Sicherheitsabstände und Uferzonen sollen Unfällen vorbeugen
 
Tragische Bootsunfälle wie jüngst auf dem Bielersee sind sehr selten. Auf dem Zürichsee ereignete sich in den letzten zehn Jahren dank strenger Vorschriften nur ein einziger Unfall ähnlicher Art.
Andreas Faessler
 
Schlauchboote gelten als Badegerät und müssen sich laut Vorschrift in Ufernähe aufhalten. (key)
 


Die gemütliche Schlauchbootfahrt eines jungen Pärchens am vergangenen Sonntag auf dem Bielersee nahm ein tragisches Ende, als ein Motorboot die beiden rammte. Die junge Frau starb schwerst verletzt in den Armen ihres Freundes, während der Motorbootlenker Fahrerflucht beging. Das dramatische Ereignis löste im Land tiefe Betroffenheit aus. Wie kann sowas passieren? Regelverletzung, Nichtwahrnehmen der Sorgfaltspflicht, Unachtsamkeit? Fakt ist, dass auf offenen Gewässern genauso wie auf Strassen klare Vorschriften herrschen. Im Fall von Gewässern wie dem Zürichsee, der von besonders vielen Booten und Badegästen frequentiert wird, ist das rigorose Einhalten dieser Vorschriften erst recht unabdingbar.


Ausserhalb der Uferzonen gibt es kein Tempolimit, sprich, es darf hier an sich gerast werden, was die Schiffsschraube hergibt. Dies relativiert sich jedoch wiederum, denn nicht die Geschwindigkeit ist massgebend, sondern der Lärmpegel, den Motorboote verursachen. In der Schweiz darf dieser 72 Dezibel nicht überschreiten. «Auf unseren Seen fahren Boote maximal 80 Kilometer pro Stunde, denn alles andere würde diese Lärmgrenze sprengen», erklärt Marco von Euw von der kantonalen Seepolizei. In der Uferzone, das heisst bis 300 Meter vom Ufer entfernt, gilt ein Tempolimit von 10 Kilometern pro Stunde. Auf dem Zürichsee gelten für das Ufergebiet der Inseln Ufenau und Lützelau sowie für das Seebecken Sonderregelungen.

Häufige Kontrollen


Zwar sind laut der Schweizerischen Unfallstatistik Unfälle mit Wasserfahrzeugen am dritthäufigsten. «Aber derart folgenschwere Unfälle wie jener auf dem Bielersee sind Gott sei Dank grosse Ausnahmen», sagt von Euw. Auf dem Zürichsee habe es in den vergangenen zehn Jahren bis auf Kollisionen mit meist glimpflichem Ausgang lediglich einen einzigen vergleichbaren Unfall gegeben: Im Juli 2008 wurde eine Schwimmerin, die sich im Stadtzürcher Seebecken unerlaubterweise bei einem Anlegesteg im Wasser aufhielt, von einem Limmatschiff erfasst und schwer verletzt. Sie konnte gerettet werden.


In den Uferzonen macht die Seepolizei häufig Kontrollen zum Schutz von Schwimmern und Badegästen. Dabei werfen die Polizisten ein besonderes Auge darauf, dass Motorboote und Schiffe vorschriftsgemäss verkehren: Beispielsweise, dass Geschwindigkeitslimiten eingehalten werden und dass sich innerhalb der inneren Uferzone (bis 150 Meter) kein motorisiertes Boot parallel zum Ufer bewegt, sondern rechtwinklig. «Fehlbare werden nicht direkt von der Seepolizei gebüsst», sagt von Euw, «sondern von der zuständigen Amtsstelle, an welche wir rapportieren.» Auf dem Wasser gebe es kein Ordnungsbussenverfahren.


Marco von Euw rät Schwimmern, in Ufernähe zu bleiben und sich nicht in das Gebiet zu begeben, wo Kursschiffe verkehren. Dasselbe gelte für Schlauchboote. «Mit diesen Booten darf die innere Uferzone ohnehin nicht verlassen werden, da sie nicht immatrikuliert sind, sondern als Badegerät angesehen werden müssen», erklärt von Euw. Wer sich mit einem Gummiboot ausserhalb der Uferzone bewege, könne gebüsst werden. Einzig Ruderboote dürfen die Uferzone verlassen, weil sie normalerweise immatrikuliert sind. Es müssen dann jedoch Rettungswesten mitgeführt werden. Motorbootlenker indes haben eine besonders grosse Sorgfaltspflicht und müssen ihr Tempo den Umständen anpassen. Das gilt besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wie beispielsweise in der Dämmerung oder bei Dunkelheit, weil da Schwimmer oder Badegeräte ohne Beleuchtung im Wasser schwer auszumachen sind. Wer beim Unfall auf dem Bielersee welche Regeln verletzt hat, ist zurzeit noch ungeklärt.

 
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