Soll man den Fluglärm verteilen oder kanalisieren? Diese Gretchenfrage der Flughafenpolitik wird am 27. September erstmals den Zürcher Stimmberechtigten vorgelegt. Die vor drei Jahren lancierte Initiative «Für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms» geniesst allerdings kaum politische Unterstützung, obwohl die Urheber sie so offen wie möglich formuliert haben.
Starts ohne Umwege «Fairflug» möchte das Zürcher Flughafengesetz deshalb um zwei wichtige Punkte ergänzen. Einerseits soll festgelegt werden, dass alle Maschinen nach dem Start - sofern flugtechnisch möglich - direkt ihre Destination ansteuern, also keine weiten Kurven über das Umland fliegen. Anderseits möchte man die Anflüge so weit wie möglich über den Norden abwickeln. In den Randstunden, wo die deutschen Sperrzeiten dies verunmöglichen, sollen nach einem nicht genauer festgelegten Rotationsprinzip mit Zeitfenstern alle anderen Anflugrichtungen zum Zug kommen.
Das heutige System mit Südanflügen am Morgen und Ostanflügen am Abend kommt dieser Forderung schon recht nahe, wie auch die Initianten einräumen. Zusätzlich möchten sie aber «sofern flugtechnisch möglich und zulässig» auch den gekröpften Nordanflug und den Südostanflug auf die Piste 32 miteinbeziehen (siehe Grafik).
Beide Anflugverfahren sind mit Problemen behaftet. Der gekröpfte Nordanflug wurde im Jahr 2008 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Und der Anflug auf die Piste 32 würde die Gemeinden nördlich des Greifensees und die Stadt Kloten neu mit massivem Lärm konfrontieren. Ausserdem stehen hier vor dem Aufsetzpunkt der Klotener Holberg und ein Frachtgebäude als Hindernis im Weg. Nur während der Sanierung der Piste 28 im Sommer 2000 durfte dieser Anflug ausnahmsweise genutzt werden.
Klare Ablehnung im Parlament Für den Regierungsrat widerspricht eine Streuung des Lärms dem Umweltschutzgesetz. Ausserdem befürchtet er, dass mit einer Umsetzung von «Fairflug» der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) noch weiter ansteigen würde. Im Kantonsrat fiel die Ablehnung ebenfalls klar aus: Alle Fraktionen verweigerten der Initiative ihre Unterstützung, 161 Nein- standen bloss 4 Ja-Stimmen gegenüber.
Die Initianten beteuern zwar, dass sich ihre Forderungen problemlos mit allen momentan hängigen Initiativen und Planungsprozessen unter einen Hut bringen liessen. Doch ohne eine Verlängerung der Piste 28 ist eine ausgewogene Rotation kaum zu bewerkstelligen, weil diese Landebahn bei schlechten Wetterverhältnissen für Grossraumflugzeuge zu kurz ist. 2010 wird im Kanton bekanntlich über ein Pistenausbauverbot abgestimmt.
Lärmverdünnungseffekt Auch der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), Basis für das zukünftige Betriebsreglement, widerspricht der Zielsetzung von «Fairflug». Die vom Bund favorisierten Betriebsvarianten setzen klare Prioritäten bei den Anflugrichtungen: Norden und Osten.
Da die Raumplanung im Kanton Zürich auf den SIL abgestimmt werden muss, gibt es auch hier Konfliktpotenzial. Die Initianten verweisen hierbei auf einen Lärmverdünnungseffekt, der helfen werde, Grenzwertüberschreitungen in vielen Gebieten zu minimieren. Modellrechnungen im Rahmen des SIL-Prozesses haben allerdings gezeigt, dass die Lärmbelastung insgesamt deutlich höher ausfallen würde.
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