Die Männedörfler Neuzuzügeranlässe bestanden in den letzten Jahren aus mehr als Weisswein-Nippen und dem obligaten Parcours durch Infostände. Zu zweihundertst oder mehr machte man sich stattdessen jeweils im September auf, um auf einer Fährenfahrt das Dorf vom See aus zu entdecken. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Bundesamt für Verkehr hat der Fährengesellschaft verboten, andere als die eigenen Anlegestellen in Horgen und Meilen anzufahren. Stein des Anstosses waren laut Geschäftsführer Hans Isler die «behelfsmässigen Einrichtungen», mit denen die Fähre an den Schiffstegen anlegte.
An der Stirnseite der Fähre wurde jeweils ein Balken angebracht - eine Art Stossstange, die beim Anlegen mit Motorkraft an die Prellpfähle im Wasser gepresst wurde. Über Rollstege konnten die Passagiere dann zusteigen. Nicht jede Schiffsanlegestelle war indes auch für die Fähre geeignet: Ausschlaggebend war der Abstand zwischen den Prellpfählen. Diese mussten nahe ge-nug beieinander stehen, um die rund 4,5 Meter breite Stirnseite der Fähre abfangen zu können.
Abwechslung fürs Personal Die Fährengesellschaft habe den Sicherheitsaspekt in all den Jahren durchaus im Auge gehabt, versichert Hans Isler. So sei etwa bei starkem Wellengang auf «Ausflüge» verzichtet worden. Das Bundesamt für Verkehr hat nun aber seine Kontrollen bei öffentlichen Verkehrsmitteln verschärft - mit der Folge, dass das Ein- und Aussteigen nur noch an den mit Rampen gesicherten Anlagen in Meilen und Horgen erlaubt ist.
Hans Isler bedauert diese Entwicklung «bis zu einem gewissen Grad», wie er sagt. Die Fähre habe das Geschäft mit den Extrafahrten zwar nicht aktiv gesucht - «schliesslich wollen wir die Caterer auf dem See, die davon leben müssen, nicht konkurrenzieren.» Allerdings habe die «Schwan-Perspektive» auf die Goldküste bei Festgesellschaften immer Begeisterung ausgelöst, «und für unser Personal waren die Fahrten entlang des Ufers eine schöne Abwechslung.» In früheren Jahren hatte Isler, der auch Gemeindepräsident von Meilen ist, den dortigen Neuzuzügeranlass ebenfalls auf diese Weise organisiert.
Ein schwimmendes Parkdeck Ganz auf Extrafahrten verzichten müssen Kapitäne und Gäste aber auch in Zukunft nicht. Auf den Fähren sind beispielsweise Hochzeitsapéros möglich, zu denen das Auto gleich mitgenommen werden kann. Zirkulieren dürfen die Schiffe dabei auf dem ganzen Zürichsee - einzig das Anlegen ist auf Meilen und Horgen beschränkt. Damit werde man für niemanden zum Konkurrenten, sagt Hans Isler lachend, «denn ein schwimmendes Parkdeck kann wirklich niemand sonst bieten!»
In Männedorf ist derweil das Bedauern gross, dass man die Neuzuzüger nicht mehr zur Kreuzfahrt vor den heimischen Gestaden einladen kann. «Es war jeweils eine einmalige Gelegenheit, um miteinander etwas zu unternehmen», schwärmt Gemeindepräsidentin Heidi Kempin. Nun werde man eben die Führungen durchs Dorf, die schon bisher ein Bestandteil des Neuzuzügeranlasses waren, intensivieren. Der «Landgang» findet am 19. September statt.
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